Bosch Leistungsbedingungen für 24 Monate ProService

(Stand 01.01.2017)



§1 Anwendungsbereich


Die Robert Bosch Power Tools GmbH erbringt die in diesen ProService Bedingungen beschriebenen ProService Leistungen für fabrikneue, ab dem 01.01.2013 in Europa gekaufte Lithium-Ionen- Akkugeräte inkl. Akkumulatoren und der zugehörigen Ladegeräte der Marke Bosch, die der gewerblichen (blauen) Gerätereihe (unter Ausschluss der Industriewerkzeuge) zugehören, (im Folgenden: ?Produkte?) unter den in diesem Dokument genannten Voraussetzungen, wenn kein Ausschlussgrund (s. unten § 6) vorliegt.



§2 ProService Leistungen


Tritt während der Laufzeit des ProServices aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers oder durch Verschleiß ein Mangel an einem registrierten Produkt auf, wird die Robert Bosch Power Tools GmbH das betreffende registrierte Produkt nach ihrer Wahl entweder unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in das Eigentum der Robert Bosch Power Tools GmbH über.



§3 ProService Laufzeit


Die Laufzeit des ProService beginnt mit dem Kauf des Produktes und endet 24 Monate danach. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.



§4 Registrierung


Für die Inanspruchnahme der ProService Leistung muss der Kunde das Produkt innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum registrieren. Die Registrierung kann nur im Internet unter www.bosch- professional.com/warranty erfolgen. Eine gültige Registrierung liegt nur dann vor, wenn das Online-Formular vollständig und richtig ausgefüllt wird und die Robert Bosch Power Tools GmbH die Registrierung durch einen ausdruckbaren Registrierungsbeleg bestätigt. Der Registrierungsbeleg ist sofort auszudrucken. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einverstanden erklärt.



§5 Weitere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen des ProServices


Der Anspruch auf Leistungen des ProServices muss innerhalb der Laufzeit des ProServices geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit dem ausgedruckten Registrierungsbeleg und dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Sendet der Käufer das Produkt an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer.



§6 Ausschlussgründe für ProService Leistungen


(1) Bosch-Elektrowerkzeuge verfügen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch über eine definierte Lebensdauer. Im Falle von Überbelastung und / oder nicht bestimmungsgemäßem Einsatz kann diese Lebensdauer negativ beeinflusst werden. Liegt bei einzelnen Verwendern einer dieser Fälle vor, ist Bosch berechtigt, die ProService Leistungen zu verweigern. Das ist insbesondere der Fall:

  • bei einem Geräteeinsatz in Branchen mit stark verschleißender (z. B. industrieller) Nutzung
  • wenn bei einem bestimmten Produkt mehr als drei Reklamationen oder Verlangen von ProService Leistungen für gleichartige Mängel registriert wurden

(2) weiterhin von den ProService Leistungen ausgenommen sind:

  • Beschädigungen infolge höherer Gewalt sowie infolge von Feuer, Explosion, extremen Witterungsverhältnissen, Wasserschäden oder Blitzschlag.
  • Mängel am Produkt die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
  • Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Bosch-Originalteile sind.
  • Schäden durch äußere Gewalt wie Sturz- oder Schlagbeschädigung.
  • Ersatz abhanden gekommener Bauteile
  • Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen oder die geöffnet wurden.
  • Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Produktes unerheblich sind.


§7 Schlussbestimmungen; Verhältnis zu anderen Ansprüchen


  • Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch dieses Programm nicht eingeschränkt.
  • Durch die Erbringung von ProService Leistungen werden weder die gesetzliche Gewährleistungsfrist noch eine etwaige freiwillige Bosch-Garantie für das Werkzeug, den Akku oder das Ladegerät verlängert oder erneuert.

    Diese ProService Bedingungen und ProService Leistungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).




Robert Bosch Power Tools GmbH
70538 Stuttgart
Germany